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Was von unseren demokratischen Volksvertretern hierzulande zu halten ist, erkennt man u.a. daran, dass kaum ein Abgeordneter den Vertrag von Lissabon gelesen hat, wohl aber blind zugestimmt hat.
Jeder Amtsrichter - aus welcher bundesrepuplikanischen Provinz auch immer - würde selbst in dem lächerlichsten Zivilverfahren einem Kläger oder Angeklagten niemals Recht geben, wenn dieser einen Vertrag unterschrieben hat, ohne ihn vorher gelesen zu haben. Anders das Bundesverfassungsgericht, das am 30 Juni 2009 den Lissabon Vertrag für „verfassungskonform“ erklärte. Lediglich das „Begleitgesetz“ wurde moniert. Damit versucht das Bundesverfassungsgericht bis zu seiner entgültigen Entmachtung lediglich sein Gesicht zu wahren. Insider hatten aber auch nichts anderes erwartet. Ein Gericht, das sich Bundesverfassungsgericht nennt und ein Staat der Verfassungsschutzbehörden unterhält, obwohl wir keine Verfassung haben, sondern nur ein „Grundgesetz“ (und das auch nicht mehr lange) demaskiert sich selbst als Befehlsempfänger fremder Mächte. Siehe auch Aufsatz Prof. Sojka im Downloadcenter...Die BRD ist kein STAAT
Bei unseren "Bundestagsabgeordneten" handelt es sich allerdings um Leute, die sich Ihrer Verantwortung für ein 80 Millionen Volk bewußt sein müssten. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Vertrag also als rechtens anerkennen, gibt sich eben dieses Gericht selbst der Lächerlichkeit preis und fordet den Widerstandsparagraphen des GG § 20 Abs. 4 gegen sich selbst heraus....